Kategorie:Was mit dem Brief tun
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Was tun mit den unerwünschten Werbebriefen ?
Quelle:
- seniorentreff.de: Unfrankierte Post (11.03.2004)
"Guten Tag Herr .............
Wir beziehen uns auf Ihr Mail vom 4. März betreffend der Zustellung von unfrankierten anonymen Briefen. Gerne nehmen wir dazu Stellung.
Die Nachfragen bei den zuständigen Fachstellen haben ergeben, dass es keine Bestimmung auf Gesetzesstufe gibt, die Ihren Sachverhalt regeln würde. Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Postdienstleistungen", Punkt 2.4, haben Sie die Möglichkeit, die Annahme von Briefsendungen zu verweigern. Sind diese nicht frankiert, so müssen Sie bei einer Annahmeverweigerung den Transportpreis nicht übernehmen. Wird die Annahme einer Sendung verweigert dann gilt der Brief als unzustellbar und wird anschliessend auf Kosten des Absenders an diesen zurückgeschickt. Kann der Absender nicht ermittelt werden, verfügt die Post über die Sendungen. Will der Empfänger dagegen nicht von seinem Recht zur Annahmeverweigerung Gebrauch machen, hat er den Transportpreis zu bezahlen, sofern dies durch den Absender unterlassen wurde. Dies deshalb, weil der Empfänger bei der Entgegennahme des Briefes sieht, ob diese korrekt frankiert ist oder nicht.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen. Freundliche Grüsse ..."
"Guten Tag Herr ............
Auch wenn die Briefe in den Briefkasten zugestellt werden, können Sie die Annahme verweigern. Streichen Sie auf dem ungeöffneten Couvert Ihre Adresse durch und bringen Sie auf der Vorderseite des Umschlags den Vermerk "Annahme verweigert" sowie Ihre Unterschrift an. . Sie können den Brief anschließend wieder in einen gelben Briefeinwurf der Post werfen oder am Schalter abgeben. Durch das Anbringen der Vermerke ist für unsere Mitarbeitenden klar, dass es sich um eine Annahmeverweigerung handelt.
Wir hoffen, Sie können anhand unserer Informationen nachvollziehen, wie eine Annahmeverweigerung erfolgt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. ..."
Das mit dem ungeöffnet ist mir unpassend, da ich ja meist erst nach dem Öffnen erkenne was da falsch gelaufen ist, daher auch geöffnete Briefe zurück!
Und eben vorsichtshalber die eigenen Adressangaben raus schneiden !
Ich warte dies bezüglich aber noch auf eine Antwort auf meine Anfrage ob der Varianten und Folgen ... (14.07.2011)
Sicher ist erst einmal die Verwendung der meist beiliegenden Antwortkarten:
"Sehr geehrter Herr Wiegand,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Werbeantwort.
Sie können WERBEANTWORTEN auch ohne Briefmarken bei uns einliefern.Der Absender hat mit uns vereinbart, das Porto für Ihre Antwort zu bezahlen, wenn Sie diese unfrankiert einliefern.
Um WERBEANTWORTEN handelt es sich, wenn die Karten oder Briefe mit den Angaben "Deutsche Post (mit Posthorn) Antwort", "Deutsche Post (mit Posthorn) Werbeantwort" sowie einem Frankiervermerk, wie zum Beispiel "Porto zahlt Empfänger", gekennzeichnet sind. Auch Hinweise wie "Bitte ausreichend freimachen" oder "Bitte freimachen, falls Briefmarke zur Hand" sind zulässige Frankiervermerke. So gestaltete Sendungen sind bereits für die Rücksendung vorbereitet und von Ihnen nicht frei zu machen.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.
Zu Ihrer Anfrage von Hausanschriften von Postfachinhabern haben wir Ihnen bereits ausführlich geantwortet. Auch wir können Ihnen deshalb leider nichts anderes mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen ..."
Bei den leeren Antwortkarten, also ohne Ihre eigenen Absenderangaben, nutzen Sie doch bitte den Adressgenerator auf Gewinnbriefe.de: Was können Sie ohne Gefahr tun !
Es handelt sich dabei um einen Mix aus Postfachmieteradressen (Organisatoren) und Pseudonamen in den Gewinnbriefen
weitere Informationen Anregungen hierzu:
- geizkragen.de: Anders wie die meist schon von der Deutschen Post AG entsorgten "Annahme verweigert - zurück an Absender"-Briefe, ...
- frag-mutti.de: "Zurück - Annahme verweigert"
- telefon-treff.de: Zurückgesandt werden Werbebriefe, wenn eine Vorausverfügung auf dem Brief steht (egal welche, die Post bekommt Geld für den Rückversand). Steht keine Vorausverfügung auf dem Werbebrief, so nimmt die Post an, der Absender legt keinen Wert auf seine korrekte Adressdatenbank und führt den Brief der Entsorgung zu. Dies geschieht immer bei nicht voll bezahlten Sendungen (Infopost, etc.)
- ureader.de: Damit machst du nur der Post zusätzliche Arbeit,
Das erscheint mir doch schon auch lohnend - denn zusätzliche Arbeit kostet Geld und das kann sich ein wahres Unternehmen kaum leisten. Diese Zusatzarbeit - ob nun Sinnvoll zur Adresslöschung - fällt letztlich auf das gemietete Postfach zurück, und damit landet das Problem doch fast richtig. Wird wohl auf die Antwortkarten hinaus laufen: Nutzen als Anmeldung, aber NICHT mit fahren ! und folgendes Zitat aus gleichem Posting ist wichtig: Solange die Post den Müllverteilern ermäßigte Preise und Rabatte einräumt, hat sie imho nicht genug Arbeit mit dem Zeug.
3a) Die Antwortkarte ausfüllen und gleich die maximale Anzahl von Gästen eintragen, aber zum Abholtermin nicht erscheinen. Dies führt zu Leerfahrten und Mehrkosten für die Organisatoren. AUFWAND = Gering, nur Karte mit Personenzahl und Zusteigstelle ergänzen und absenden. RISIKO = Null, evtl. kommt jedoch eine Bestätigungsmeldung mit Androhung von Ersatzansprüchen falls die zugesagte Teilnahme nicht erfolgt. Ob und wie eine Scheinfirma diese Drohung wirklich umsetzen will, ist fraglich. Tatsache ist, dass eine fiktive Firma keine AGBs hat und der Verbraucher bei der Einladung nicht auf einen möglichen Ersatzanspruch hingewiesen wurde. In folge dessen gibt es keine rechtliche Grundlage für diese im nach hinein gestellte Forderung.
hmm, ob die Post selber weiß was Sie mit solchen Briefen macht ! oder machen sollte !
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