Kategorie:Gewerberecht-Österreich

Aus Gewinnmitteilungen Gewinnbriefe Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

„Die Gewerbeordnung sieht vor, dass alle Produkte, die dort präsentiert werden, auf der Einladung angeführt werden müssen“, sagt Konsumentenberaterin Christa Hörmann. Und das Unternehmen hätte laut diesen Bestimmungen weder Bestellungen entgegennehmen, noch etwas verkaufen dürfen. Die BH beschlagnahmte daher die Waren.

Das Versteckspiel der Veranstalter, die bisher oft nur über eine Telefonnummer oder ein Postfach zu kontaktieren waren, hat nun ein Ende. Auf jeder Einladung muss eine ordentliche Adresse des Veranstalters angegeben sein.

Unterkategorien

Diese Kategorie enthält folgende Unterkategorie:

G

Meine Werkzeuge