Kategorie:Finanzdienstleistungen

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Zur Beachtung:
Versicherungsvermittlerregister
Versicherungsvermittler und -berater bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.
Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und –berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen. Die gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers/ -beraters sind hier frei einsehbar.

Unsere Bekannten aus den Gewinnbriefen stehen da sicher nicht drin !
weitere Infos: dihk.de

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