Kategorie:Direkteinlader
Aus Gewinnmitteilungenwiki
Bei den hier genannten Einladungs--Lockung-Briefen ist es leicht die Veranstaltung zu stören:
Da in diesen Briefen direkt der Ort des Treffens genannt wird, muss man den Brief nur an genau die für diesen genannten Ort zuständige Ordnungsbehörde (Gewerbeamt) geben. Da Wanderlager (also öffentliche Einladung, das trifft auch bei Massensendungen zu), also Vorträge etc. mit einem geplanten Verkauf, nach Par. 56a Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind, müssten diese also 14 Tage vorher angemeldet und genehmigt werden.
Diese Genehmigung ist aber zu unterlassen/-sagen, wenn die Teilnehmer mit Gewinnen gelockt werden. Auch eine angebliche Durchführung von Unternehmen / Personen aus dem Ausland enthebt nicht von der Genehmigung.
Damit ist klar, das fast alle dieser Veranstaltungen (Promitionshow, etc.) nicht genehmigt sind, und dann bei Vorliegen von Verkäufen illegal werden! Daher ist es notwendig, dass Sie als Empfänger / Behördenmitarbeiter die Veranstaltung starten lassen, Zeugen drin haben und erst beim Vorliegen eines Verkaufs einschreiten. Das erst sichert eine optimale Bestrafung dieser - meist - Wiederholungstäter zu.
siehe dazu Hinweise in Gewerberecht
Unterkategorien
Es werden 15 von insgesamt 15 Unterkategorien in dieser Kategorie angezeigt: